Burg Waldmannshausen

Mietbedingungen

  1. Der Vertrag gilt als verbindlich, wenn eine Vertragskopie innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum an den Vermieter zurückgeschickt und die Anzahlung eingegangen ist. Die Reservierung verfällt, sollte innerhalb der o. g. Frist keine schriftliche Vertragsbestätigung des Mieters vorliegen.
  2. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich vertraglich, sich im Rahmen seines Aufenthaltes an den in der Satzung beschriebenen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren und mit dem Schullandheimaufenthalt konkrete Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verfolgen.
  3. Die Brandschutzmaßnahmen müssen beachtet und umgesetzt werden. Entstandene Kosten durch mutwillige Zerstörung oder Auslösung der Brandmeldeanlage und Sicherheitstechnik werden dem Mieter mit mindestens 25,00 € in Rechnung gestellt.
  4. Der Mieter erkennt die Hausordnung an.
  5. Zu Beginn und vor Beendigung des Aufenthaltes findet eine Begehung der Unterkünfte mit dem Herbergsvater und der verantwortlichen Gruppenleitung statt.
  6. Die Unterkünfte werden der Gruppe in sauberem Zustand übergeben. Bei Abfahrt müssen die Zimmer besenrein hinterlassen werden.
  7. Durch die Teilnehmer*innen entstandene Schäden (unsachgemäße Behandlung der Einrichtung, Schäden an Möbeln, Inventar, auf dem Gelände und an den Gebäuden etc.) werden der Gruppe in Rechnung gestellt.
  8. Der Küchendienst wird von den Teilnehmern durchgeführt. Er umfasst das Eindecken der Tische, Auftragen der Mahlzeiten, Abräumen und Spülen des Geschirrs sowie Säuberung des Speiseraumes.
  9. Die Gruppe erhält Vollverpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittagessen, Kuchen und Abendbrot, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.
  10. Das Telefon im Lehrerzimmer steht der Gruppe zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt über den Herbergsvater.
  11. Rücktrittsbedingungen:
    Der Mieter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Vermieter ist berechtigt folgende Stornogebühren zu erheben:
    - bis 60 Tage vor Reiseantritt 25% des gesamten Reisepreises
    - von 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50% des gesamten Reisepreises
    - weniger als 29 Tage vor Reiseantritt 100% des gesamten Reisepreises
    Sollte der Vermieter die durch die Stornierung frei gewordene Mietperiode anderweitig vergeben können, reduziert sich die Stornogebühr auf eine Pauschale von 100,00 €. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
    Für die Jahre 2022/2023 gelten veränderte Stornobedingungen (siehe: https://www.waldmannshausen.de/hygieneregeln.html).
  12. Bitte beachten:
    Die aktuellen Tagessätze (Stand 01.07.2022) gelten solange die Inflationsrate zwischen Vertragsunterschrift und 4 Wochen vor Vertragsbeginn 15% nicht überschreitet. Sollte die Inflation in Deutschland während der Vertragslaufzeit über diesen Wert ansteigen, behält sich der Schullandheimverein eine mögliche Erhöhung von bis zu maximal 10% des Tagessatzes mit einer Ankündigung von mindestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn vor.
    Sollten Engpässe bei der Lebensmittelversorgung oder Energieversorgung einen Belegungsbetrieb unmöglich machen, behält sich der Schullandheimverein das Recht vor den Vertrag einseitig zu kündigen.
    In beiden Fällen, sowohl bei Kündigung des Mieters bei einer Erhöhung des Tagessatzes durch den Schullandheimverein wegen überschrittener Inflationsrate als auch bei einer Kündigung durch den Schullandheimverein aufgrund eines nicht möglichen Belegungsbetriebes, entstehen keine Stornogebühren für den Kunden.
    Diese Klausel ermöglicht dem Schullandheimverein den Kunden weiterhin einen preiswerten Tagessatz anzubieten, ohne die möglichen Risiken für einen Inflationsanstieg einkalkulieren zu müssen.
  13. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  14. Gerichtsstand für beide Parteien ist Hagen.

Stand: 24.11.2022